700 Neugeborene starten pro Jahr in der Magdeburger Klinik St. Marienstift ins Leben. Die allermeisten kommen im Kreißsaal aus Mamas Bauch, doch hin und wieder liegt auch eines in der Babyklappe – für Kind und Personal eine schwierige Situation.
Magdeburg l Im Kreißsaal des Marienstifts schrillt ein lauter Klingelton, an der Flurdecke leuchtet eine rote Lampe. Eine Hebamme eilt ins Stationszimmer, wo über dem Schreibtisch ein Monitor hängt. Er ist direkt mit einer Videokamera verbunden, die das Innere der Babyklappe zeigt – sie ist zum Glück leer. Nur zur Probe hat Pflegedirektor Johannes Brumm die Klappe geöffnet, denn täglich wird die Funktionsweise der Babyklappe überprüft. „Kein Alarm darf untergehen.“ Wie oft seit der Installation im Jahr 2006 tatsächlich ein Kind in der Babyklappe lag, mag er nicht sagen. „Es ist und bleibt ein extremer Ausnahmefall.“ Die Rate liege jedoch im Promillebereich.
Und doch: Babyklappen und auch die Möglichkeit einer ano-nymen Geburt wurden in den vergangenen Jahren in Sachsen-Anhalt immer häufiger genutzt. Allein 2011, so ergab eine Anfrage der Landtagsfraktion B’90/Grüne an die Landesregierung, lagen vier Kinder in der Babyklappe des Marienstifts. Sie wurde von Anfang an kritisch diskutiert, es gebe immer wieder Wellen von Pro und Contra aus der Öffentlichkeit, so Johannes Brumm. Zur Disposition stehe die Einrichtung nicht, doch die Kritik, dass die Zahl der Kinds- tötungen dadurch nicht sinke, nehme man sehr ernst.
„Als konfessionelles Krankenhaus ist es jedoch unsere besondere Pflicht, Menschen in extremer Not zu helfen“, sagt Johannes Brumm und meint Mütter wie Kinder. Im Marienstift hält man die Babyklappe deshalb für notwendig. „Bisher hat uns noch kein Argument vom Gegenteil überzeugt.“ Das höchste zu schützende Gut ist das Recht auf Leben, es stehe auch über dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft, argumentiert auch die Landesregierung. Deshalb sei man trotz fehlender Gesetze noch nicht gegen Babyklappen und anonyme Geburt vorgegangen.
Babyklappe, informiert das Marienstift umgehend das Jugendamt, denn das Neugeborene braucht schnell Bezugspersonen. Kinderpflegedienst und Adoptionsstelle arbeiten Hand in Hand und suchen Pflege- oder Adoptionseltern, am Ende entscheidet das Familiengericht. Sollte die leibliche Mutter es sich anders überlegen, kann sie sich beim Jugendamt mit einem Anschreiben ausweisen, das in der Babyklappe liegt. Im Land wurde jedoch noch keins der in Babyklappen abgegebenen Kinder wieder von seinen leiblichen Eltern aufgenommen.
Was das vom Bundesfamilienministerium geplante Gesetz über die „vertrauliche Geburt“ bringt, kann Johannes Brumm noch nicht einschätzen. „Mutter und Kind sollten aber dieselbe Betreuung bekommen, damit es auch der Mutter gut geht“, so der Pflegedirektor. Und sollten Babyklappen verboten werden, dann bleibe die Klappe eben für immer zu.
Nachdenklich stimmt Brumm, was auch die DJI-Studie bemängelt: Die Lebenssituation der Mütter, die zur Abgabe des Kindes geführt hat, ändert sich auch durch Angebote zur anonymisierten Kindesabgabe nicht.

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