Das Frauenhaus im Landkreis Schwandorf
Für mich und meine Kinder kann der Weg ins Frauenhaus die Rettung sein.
Mir ist vielleicht folgendes widerfahren:
Vergewaltigung, Misshandlung, mein Kind wird von seinem Vater missbraucht, Beschimpfung, Drohung , ich werde eingesperrt, ich darf keine Kontakte haben, ich habe kein Geld, ich weiß nicht wohin, ich habe Angst, ich habe niemanden der mir hilft.
Folgendes kann ich tun:
Ich kann die Notrufnummer des Frauenhauses anrufen und mich beraten lassen:
09471/ 7131
Es ist immer eine Mitarbeiterin zu erreichen. Ich erzähle Ihr was passiert ist. Ich entschließe mich ins Frauenhaus zu kommen. Die Mitarbeiterin verabredet sich mit mir an einem Treffpunkt. Die Anschrift des Hauses wird zum Schutz der Bewohnerinnen geheim gehalten.
Die Unterbringung geschieht schnell und unkompliziert. Das Frauenhaus bietet mir (und meinen Kindern) Schutz und eine Wohnmöglichkeit. Ich bekomme Beratung, Hilfe und Unterstützung.
Ich gestalte selbst meinen Tagesablauf, koche selbst und kümmere mich selbst um meine Kinder.
Ich habe kein eigenes Einkommen. Die Mitarbeiterinnen unterstützen mich bei der Sicherung meines Lebensunterhaltes. Sie stellen mit mir die entsprechenden Anträge und informieren mich über weitere Möglichkeiten, die ich habe.
Wenn ich kann , bringe ich für mich und meine Kinder mit:
Meine persönlichen Sachen, wie Kleidung ,Schulsachen und Turnzeug für die Kinder, Lieblingsspielzeug, Bargeld.
Was ich noch wissen sollte:
Verdienst des Mannes, Krankenkasse, Adresse des Arbeitgebers.
Wichtige Papiere:
Pässe, Aufenthaltsgenehmigung ( bei Ausländerinnen), Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Krankenversichertenkarte, Sparbücher, Impfpässe und Vorsorgeheft, evtl. ärztliche Atteste, wichtige Unterlagen über Versicherungen Vermögen oder Schulden, Kontokarte.
Das Frauenhaus gibt mir Schutz. Ich kann zur Ruhe kommen und mit etwas Abstand meine Situation überdenken. Ich kann langsam beginnen eine neue Lebensperspektive für mich und meine Kinder zu entwickeln.
Das Haus ist offen für Frauen und Kinder jeder kultureller Herkunft, unabhängig von Deutschkenntnissen.
Nicht aufgenommen werden: Frauen mit Alkohol – und Drogenproblemen, Frauen mit schweren psychischen Erkrankungen, Obdachlose, Jungen über 14 Jahre.

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