Wer kann aufgenommen werden
Aufgenommen werden können Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind.
Nicht aufgenommen werden können:
– alkohol-, drogen- oder medikamentenabhängige Frauen
– akut psychisch kranke Frauen
– obdachlose Frauen
Wer bezahlt das Frauenhaus?
Für den Aufenthalt im Frauenhaus fallen Miet- und Betreuungskosten an. Die Betreuungskosten können vom Sozialamt übernommen werden. Die Mietkosten werden je nach Einkommen vom Arbeitsamt oder von Ihnen selbst getragen.
Wovon lebe ich im Frauenhaus?
Wenn Sie kein eigenes Einkommen oder Vermögen haben, können Sie Arbeitslosengeld II beantragen.
Leben im Frauenhaus
Im Frauenhaus leben Sie in einer Wohngemeinschaft mit häufigem Wechsel der Bewohnerinnen.
– Sie versorgen sich und ihre Kinder selbst und in eigener Verantwortung.
– Sie erhalten ein eigenes Zimmer für sich und ihre Kinder.
– Küche, Bad, Wohnzimmer, Kinderzimmer werden gemeinsam von den Frauen
eines Stockwerkes genutzt und in Ordnung gehalten.
– In einer wöchentlichen Hausversammlung werden alle Anliegen rund um das
Zusammenleben besprochen.
– In regelmäßigen Beratungsgesprächen erhalten Sie Unterstützung.
– Das Frauenhaus hat eine Schutzadresse.
– Männer dürfen das Frauenhaus nicht betreten.

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