Gewalt durch Beziehungspartner hat viele Gesichter:
Schlagen, stoßen, würgen, mit einer Waffe bedrohen
Mutwilliges Zerstören der Wohnungseinrichtung oder persönlicher Sachen
Drohen, einschüchtern: „Ich bringe dich um, wenn du mich verlässt!“ – „Ich nehme dir die Kinder weg!“
Beschimpfen, abwerten, in der Öffentlichkeit diffamieren oder lächerlich machen
Dauernde Anrufe, Bespitzelung, Verfolgung, Belästigung
Unbegründete Eifersucht
Zuhause einsperren, Umgang mit Freunden verbieten
Geld vorenthalten, Papiere wegnehmen, kontrollieren
Zu sexuellen Handlungen zwingen
Wenn Ihnen solche Dinge geschehen, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen.
Sie haben Rechte
Niemand kann Sie zwingen, Gewalt in Ihrer Partnerschaft hinzunehmen. Auch eine Verheiratung gegen Ihren Willen darf nicht erzwungen werden.
Häusliche Gewalt, Vergewaltigung – auch in der Ehe – sind „Offizialdelikte“, das bedeutet, dass die Polizei eine Anzeige aufnimmt, wenn sie davon Kenntnis erhält.
Betroffene haben Anspruch auf Schutz und Zuflucht in einem Frauenhaus. Sie können aber auch den Täter der Wohnung verweisen lassen und die alleinige Nutzung der Wohnung beantragen.
Die Adresse des Frauenhauses ist nicht öffentlich.
Wenn sie Ihr Weggehen vorbereiten können
Es ist hilfreich, wenn Sie einige Dinge mitbringen können:
Ausweise oder Pässe
Krankenversicherungskarten
Geburtsurkunden, Heiratsurkunde
Leistungsbescheide, Arbeitspapiere
Dringend benötigte Medikamente
Schulsachen für Schulkinder
für Babies evtl. spezielle Nahrung für einige Tage
Kleidung für 2-3 Wochen
persönliche Dinge aus Ihrer Wohnung, die Ihnen lieb und wert sind (Photos, Schmuck)
Einiges können Sie vielleicht vorher bei einer Vertrauensperson deponieren,
um es später zu holen.
Wenn etwas fehlt, unterstützen wir Sie dabei, es wieder zu beschaffen.
Das wichtigste ist Ihre Sicherheit.

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