Für drei Mütter war die Weilheimer Babyklappe bereits der letzte Ausweg in einer Notsituation. Die Frauen gaben ihr Neugeborenes ab und verschwanden erst einmal. Den Kindern wurde möglicherweise ein schlimmeres Schicksal erspart, etwa tot aus einem Mülleimer gefischt zu werden – so argumentieren jedenfalls die Befürworter von Babyklappen.
Im Landkreis hat es innerhalb von zehn Jahren – seit es die Babyklappen an der Weilheimer und Schongauer Klinik gibt – drei Fälle in Weilheim gegeben. Im Krankenhaus stand man lange Zeit hinter der Einrichtung: Sie rentiere sich, solange sie auch nur das Leben eines einzigen Babys rette, lautete etwa die Devise der früheren Geschäftsführerin Elisabeth Ulmer. Ein neues Gesetz, das der Bundestag im vergangenen Jahr verabschiedet hat und das ab 1. Mai in Kraft tritt, könnte die Lage nun ändern.
„Wir prüfen, ob wir die Babyklappen aufrechterhalten“, sagt Krankenhaus-Sprecherin Aguedita Afemann auf Anfrage der Heimatzeitung. Der Aufsichtsrat werde bei seiner nächsten Sitzung darüber entscheiden, das Thema steht bereits auf der Tagesordnung, konkreter wird Afemann noch nicht.
Zum Hintergrund: Gegner von Babyklappen argumentieren häufig, dass den Kindern das Recht genommen werde, ihre Herkunft zu erfahren. Durch das neue Gesetz können Schwangere unter einem Pseudonym im Kreißsaal behandelt werden – das nennt sich vertrauliche Geburt. Die Daten werden trotzdem dokumentiert, so dass das Kind im Falle einer Adoption ab dem 16. Lebensjahr die Möglichkeit hat, die Identität seiner Mutter zu erfahren. Will die Betreffende das nicht, entscheidet ein Familiengericht, ob der Wunsch der Mutter höher zu bewerten ist als das Interesse des Kindes, seine Abstammung zu erfahren. Für Bayerns Familienministerin Emilia Müller (CSU) ist mit dem Gesetz ein Wunsch verknüpft: dass Babyklappen weniger in Anspruch genommen werden.
Dass die vertrauliche Geburt, deren Kosten im Übrigen der Bund trägt, die Babyklappen überflüssig machen könnte, ist eine Überlegung, die man auch in der Krankenhaus GmbH anstellt. In die Entscheidung des Aufsichtsrates würden aber mehrere Faktoren einfließen, erklärt Krankenhaussprecherin Afemann. So hätten sich auch die Mindeststandards für Babyklappen, die auf Empfehlungen beruhen, verschärft. Ein Beispiel: „Der Hausmeister muss nun einmal pro Tag prüfen, ob alles funktioniert“, erklärt Afemann. Das bedeute, dass der Verwaltungsaufwand steigt – und die Unterhaltskosten größer werden. Die Frage ist dann, ob sich die defizitäre GmbH das noch leisten kann – und will.

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